Zeitpunkt der Veröffentlichung bleibt unklar.
Bundesrichter Richard M. Berman hat gestern Mittwoch in Manhattan einem Antrag des US-Justizministeriums stattgegeben und die geheimen Protokolle der Grand Jury im Fall Jeffrey Epstein aus dem Jahr 2019 freigegeben. Richter Berman hat damit auch seine vorherige Entscheidung zur Sperrung der Unterlagen aufgehoben – gemeinhin bleiben Dokumente von Grand Jurys als geheim tagenden Untersuchungskammern unter Verschluss.
Zuvor hatten zwei andere Bundesrichter innerhalb einer Woche die Freigabe von Dokumenten im Fall Maxwell in New York (2021) und im Fall Epstein in Florida (2006) angeordnet. Unklar bleibt jeweils der Zeitpunkt der Veröffentlichung und wie weitgehend das Justizministerium gewisse Informationen etwa zu Missbrauchsopfern unkenntlich macht.
Die Richter haben ihre Ablehnung aufgrund des im November vom Kongress verabschiedeten «Epstein Files Transparency Act» revidiert, der das Justizministerium zur Freigabe aller Ermittlungsakten bis zum 19. Dezember verpflichtet. Die Verteidiger von Epstein und seiner Komplizin Ghislaine Maxwell hatten jahrelang darum gekämpft, dieses Material unter Verschluss zu halten. Allerdings betont Richter Berman, die nun zur Publikation vorgesehenen 70 Seiten Grand-Jury-Materialien seien kaum aufschlussreich wirkten und im Vergleich zu noch beim FBI liegenden Akten «blass».
Damit dürfte die Affäre vorerst weiter laufen und auch Trump aufgrund seiner langjährigen Freundschaft mit Epstein unter Druck setzten (Link).