deutschland 25. Sep 2026

Gerechtigkeit statt Rache

Während der Urteilsverkündung wird das Gerichtsgebäude, in dem der Internationale Militärgerichtshof tagte, besonders streng bewacht.

Am 30. September und 1. Oktober 1946 – vor genau 80 Jahren – sprach der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg die Urteile gegen die Nazi-Elite.

«Man sass da und beobachtete sie und fühlte innerlich eine solche Entrüstung, dass man fast daran erstickte. Diese 21 Männer, diese Nichtse, diese emsigen und einst so selbstsicheren Ungeheuer», schrieb die US-amerikanische Journalistin Martha Gellhorn sichtlich aufgebracht, «richteten eine Vernichtung an, wie die Welt sie noch nie gesehen hat. Und nun sassen sie da hinter ihren erstarrten Gesichtern.» Die Rede ist von den Angeklagten im Hauptkriegsverbrecherprozess, die vor 80 Jahren vom Internationalen Militärgerichtshof abgeurteilt wurden.

Nach der bedingungslosen Kapitulation hatten sich die vier Siegermächte USA, Sowjetunion, Grossbritannien und Frankreich auf die Einrichtung eines Internationalen Gerichtshofs geeinigt. Erstmals in der Geschichte mussten sich führende Vertreter eines Staates völkerrechtlich für ihre Verbrechen gegen die Menschheit und den Frieden verantworten. Der Prozess hatte am 20. November 1945 begonnen. Ursprünglich sollte sich das Verfahren gegen 24 Nationalsozialisten richten. Doch drei Angeklagte erschienen nicht vor Gericht: Martin Bormann galt als verschollen, Gustav Krupp von Bohlen und Halbach war verhandlungsunfähig und Robert Ley hatte Suizid begangen. Daher mussten sich nur 21 Männer persönlich für ihre Verbrechen verantworten, darunter etwa Hermann Göring, Albert Speer, Julius Streicher, Joachim von Ribbentrop oder Grossadmiral Karl Dönitz.

Weder Schuld noch Reue
Schon zu Beginn des Verfahrens hatten sich alle Angeklagten als «nicht schuldig» bekannt und hielten bis zum Ende an dieser Auffassung fest. Knapp ein Jahr wurde verhandelt, zahlreiche Zeugen gehört und ebenso viele Dokumente als Beweismittel in das Verfahren eingeführt. Selbstverständlich wurde den Angeklagten rechtliches Gehör eingeräumt und ihnen ein deutscher Verteidiger zur Seite gestellt. Sowohl die Beschuldigten als auch die Rechtsanwälte versuchten, das Gericht als «Siegerjustiz» zu diskreditieren, und scheuten auch nicht davor zurück, das menschenverachtende NS-System zu verharmlosen. «Fast durch die Bank haben alle Angeklagten behauptet, sie hätten von der Judenverfolgung keine Ahnung gehabt», sagt Alexander Schmidt, Historiker am Nürnberger Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, im Gespräch mit tachles. Beispielsweise habe Julius Streicher am 31. August 1946 in seinem Schlusswort erklärt: «Ich habe weder in meiner Eigenschaft als Gauleiter noch als politischer Schriftsteller ein Verbrechen begangen und sehe deshalb ihrem Urteil mit gutem Gewissen entgegen. Die durchgeführten Massentötungen lehne ich ebenso ab, wie sie von jedem anständigen Deutschen abgelehnt werden.»

Auch von den anderen Angeklagten war kein Schuldeingeständnis oder sogar Reue zu hören, eine Haltung, die auch in der deutschen Bevölkerung weitverbreitet war, wie Alexander Schmidt berichtet: «Solche Lügen wurden bereitwillig aufgenommen und sehr viele haben den Gerichtshof auch relativ offen beschimpft. In zahlreichen Zuschriften sprachen sie den Richtern die Zuständigkeit ab, warfen den Alliierten ebenfalls Kriegsverbrechen vor und bezeichneten das Verfahren als Siegerjustiz.» Und: «Schuld waren nur Hitler und Himmler oder die SS, alle anderen hätten nichts gewusst.»

«Purimfest 1946»
Am 30. September und 1. Oktober 1946 verkündeten die Richter ihre Urteile: Zwölf Angeklagte erhielten die Todesstrafe, die restlichen Angeklagten wurden zu hohen Haftstrafen bis hin zu lebenslänglich verurteilt; das Verfahren gegen Hans Fritsche, Hjalmar Schacht und Franz von Papen endete mit Freispruch.

Die Angeklagten «lauschten den Urteilen mit geziemend leerer Miene, ausser, wenn sie lachten. Und, seltsam genug, sie fanden den Dauerwitz der richterlichen Aussprache deutscher Namen immer noch komisch; und die Freisprüche amüsierten sie gar endlos», schrieb die britische Schriftstellerin und Journalistin Rebecca West. Ausserhalb des Gerichtssaals sah die Berichterstatterin hingegen «in den Gesichtern vieler Deutscher so etwas wie Hass», da die meisten den Prozess für reine Propaganda hielten. Denn der Antisemitismus war natürlich immer noch virulent, wie Alexander Schmidt unterstreicht: «Eine erschreckend grosse Zahl von Menschen war immer noch der Überzeugung, dass die Juden ihre Finger im Spiel hatten, am Krieg, am Prozess, am Kapitalismus, daran sind die Juden schuld und auch die Amerikaner waren von den Juden gesteuert.»

Die Hinrichtungen waren auf den frühen Morgen des 16. Oktobers 1946 terminiert. Der Galgen war in der Turnhalle des Gefängnisses, das gleich neben dem Gerichtsgebäude lag, aufgebaut worden. Noch am Vorabend der Urteilsvollstreckung hatte sich Hermann Göring mit einer Zyankali-Kapsel selbst gerichtet. «Trotz Görings sensationellem Coup lief die Zeit für die übrigen zehn Todeskandidaten unerbittlich ab», schrieb der US-amerikanische Chefankläger Telford Taylor. Etwa gegen ein Uhr morgens wurde jeder Verurteilte aufgesucht und ihm das offizielle Todesurteil verlesen. Als Erster ging Joachim von Ribbentrop zum Galgen, es folgten Wilhelm Keitel und Ernst Kaltenbrunner, wenig später Julius Streicher. Letzterer «schrie ständig Heil Hitler», notierte Taylor und «weigerte sich, seinen Namen zu nennen, spuckte» und rief dem Henker John Woods zu: «Eines Tages werden die Bolschewiken Sie aufhängen.» Als ihm die Schlinge um den Hals gelegt wurde, kreischte Streicher: «Purimfest 1946!»

Vorwurf der Siegerjustiz
Gegen drei Uhr starb der letzte Verurteilte. Alle Leichen, auch die von Göring, wurden in hölzerne Särge gelegt und nach München in ein Krematorium gebracht. Die Asche wurde an einem geheimen Ort, in einem Nebenfluss der Isar, verstreut. Mit der Urteilsvollstreckung hatte der Internationale Militärgerichtshof seine Aufgabe erfüllt und damit die völkerrechtlichen Grundlagen geschaffen, dass heutzutage Kriegsverbrechen und Völkermord weltweit verfolgt und bestraft werden können. Doch die Mär, dass der Nürnberger Prozess kein rechtsstaatliches Verfahren gewesen ist, hat sich lange gehalten, wie der Historiker Alexander Schmidt weiss: «Der Vorwurf der Siegerjustiz war von Anfang an da und selbst ich habe ihn als Student bei den ersten Führungen im historischen Gerichtssaal erlebt. Gestandene Juristen, auch am Nürnberger Gericht übrigens, haben noch in den 1980er Jahren von Siegerjustiz gesprochen. Das ist insoweit besonders bitter, weil der Ansatz des Nürnberger Prozesses das krasse Gegenteil von Siegerjustiz war. Und es ist wirklich bitter, dass sich dieses Gerücht über den Prozess so lange gehalten hat.»

Die Urteile im Hauptkriegsverbrecherprozess bedeuteten jedoch nicht das Ende der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Mit dem alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 10 war eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Verfolgung von Kriegsverbrechen in allen Besatzungszonen geschaffen worden. Im Unterschied zu den Hauptkriegsverbrecherprozessen, die unter Beteiligung aller vier Besatzungsmächte durchgeführt wurden, fanden die «Nürnberger Nachfolgeprozesse» gegen hochrangige Ärzte, Juristen, SS- und Polizeiführer oder Industrielle ausschliesslich vor US-Militärgerichten statt.

Jim G. Tobias