Die Zentrale Wahlkommission Israels hat für den Ausschluss der beiden arabisch dominierten Listen von der Parlamentswahl am 27. Oktober gestimmt.
Betroffen sind die Vereinigte Arabische Liste Ra’am des Politikers Mansour Abbas sowie die Gemeinsame Liste, zu der Hadash, Ta’al und Balad gehören. In beiden Fällen fiel die Entscheidung mit 18 zu 5 Stimmen. Die Anträge waren unter anderem vom Likud von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sowie im Fall von Ra’am auch von der rechtsextremen Partei Otzma Yehudit eingereicht worden. Als Grundlage dient das israelische Grundgesetz über die Knesset, das einen Ausschluss unter anderem bei Unterstützung des bewaffneten Kampfes gegen den Staat Israel ermöglicht. Die Generalstaatsanwaltschaft vertrat dagegen die Auffassung, dass die vorgelegten Belege für einen Ausschluss der beiden Listen nicht ausreichten.
Separat beschloss die Kommission mit 30 zu 4 Stimmen, Balad-Chef Sami Abu Shehadeh von der Wahl auszuschliessen. Dieser Entscheid erhielt auch Unterstützung aus sämtlichen Oppositionsparteien sowie von Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara und dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Obersten Richter Noam Sohlberg. Abu Shehadeh weist den Vorwurf zurück, Gewalt oder Terrorismus unterstützt zu haben. Auch der jüdische Hadash-Abgeordnete Ofer Cassif wurde mit 19 zu 5 Stimmen ausgeschlossen.
Die Entscheidungen sind noch nicht endgültig. Über die Ausschlüsse wird der Oberste Gerichtshof entscheiden beziehungsweise können sie dort angefochten werden. In der Vergangenheit hat das Gericht wegen der hohen rechtlichen Hürden mehrfach Ausschlüsse aufgehoben. Die Bürgerrechtsorganisation Adalah kündigte bereits an, gegen die Entscheidungen vorzugehen.