Zürich 31. Jul 2026

Berufung gegen Urteil

Obergereicht muss wegen Mordes verurteilten Teenager neu beurteilen.  Der Jugendliche, der im März 2024 einen orthodoxen Juden in Zürich aus antisemitischen Motiven mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte, legt Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf ein.

Damit wird sich nun das Zürcher Obergericht mit dem Fall befassen.  Das Jugendgericht hatte den heute 17-Jährigen Anfang Juli wegen mehrfachen versuchten Mordes, Unterstützung einer terroristischen Organisation sowie weiterer Delikte schuldig gesprochen. Da der Täter zum Tatzeitpunkt erst 15 Jahre alt war, konnte nach Schweizer Jugendstrafrecht höchstens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt werden. Diese wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben. Der Richter bezeichnete das Motiv als besonders verwerflich und erklärte, Juden allein wegen ihres Jüdischseins töten zu wollen, sei «gewissenlos».  Der Täter hatte sein Opfer nach Ermittlungen der Behörden 17-mal mit einem Messer attackiert, nachdem er zuvor vergeblich versucht haben soll, in eine Synagoge einzudringen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er sich im Internet radikalisiert, dem sogenannten «Islamischen Staat» die Treue geschworen und weitere Juden töten wollte.  Mit der Berufung ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Obergericht wird den Fall nun neu beurteilen. Welche Punkte der Verurteilung angefochten werden, ist bislang nicht öffentlich bekannt. 

Redaktion