Bern 01. Okt 2026

Auftakt für die Kulturgüter-Kommission

Kommissionsvorsteherin Simonetta Sommaruga.

Ab sofort kann in strittigen Fällen zu Kulturgütern ein Gesuch um eine Empfehlung bei der Kommission für historisch belastetes Kulturerbe eingereicht werden. 

Dazu informierten Kommissionsvorsteherin Simonetta Sommaruga und Vizepräsident Felix Uhlmann am Mittwoch in Bern die Medien.
Nachdem die Expertenkommission im vergangenen März ihre Arbeit aufgenommen hat, seien nun die nötigen Verfahrensvorschriften für die Behandlung von Einzelfällen verabschiedet worden. Gesuche können zu Objekten aus dem nationalsozialistischen und aus dem kolonialen Kontext bei der Kommission für historisch belastetes Kulturerbe (KHBK) eingereicht werden.
Rechtswissenschaftler Uhlmann ging an der Konferenz auf die Verfahrensvorschriften ein, welche die Kommission nun verabschiedet und auf ihrer Website publiziert hat. Sie regeln die Schritte bis zu einer unverbindlichen Empfehlung der Kommission. Ein Gesuch, das ein Verfahren einleitet, kann von einer oder beiden uneinigen Parteien eingereicht werden. Im Regelfall benötigt die Einreichung die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin des betreffenden Objekts.
Wenn es die Härte eines Konflikts zwischen den Parteien zulässt, nimmt die Kommission eine vermittelnde Rolle ein. Als Erstes werde deshalb geprüft, ob eine Einigung durch Vermittlung möglich ist. Führt ein Vermittlungsverfahren nicht zu einer Lösung, wird das Verfahren eingeleitet, das mit einer nicht bindenden Empfehlung endet. Neben der Rückgabe kann die Kommission auch anderes empfehlen, zum Beispiel eine finanzielle Entschädigung, erläuterte Uhlmann und sagte: "Wir sind überzeugt, dass dies das richtige Instrument ist." Die Empfehlung wird jeweils öffentlich publiziert.
Im September hat das Gremium ausserdem drei Bundesinstitutionen mit bundeseigenen Sammlungen zu ihrem Umgang mit potenziell belasteten Kulturgütern angehört, wie es in einer dazugehörigen Medienmitteilung vom Mittwoch heisst: Die Schweizerische Nationalbibliothek, die ETH Zürich und das Schweizerische Nationalmuseum. Zuvor hatte die KHBK das Bundesamt für Kultur zu einer Anhörung eingeladen.
Die Kommission nutzte die Anhörungen dieser Institutionen als Basis für die Beratung des Bundesrates sowie der Bundesverwaltung, wenn es um historisch belastete Kulturgüter im Eigentum des Bundes geht.
Der Bund solle eine "Vorbildfunktion mit Signalwirkung" einnehmen, betonte alt Bundesrätin Sommaruga auf eine Frage von Keystone-SDA - und ergänzte, dass somit auch die Souveränität der Museen gestärkt werde. "Man kann viel gewinnen, wenn die Fragen um historisch belastbare Objekte offen angegangen werden, anstatt erst tätig zu werden, wenn ein Fall auftaucht."
Sommaruga und Uhlmann informierten auch zu kommenden Tätigkeiten der KHBK. Hier ist zum einen von menschlichen Überresten in Schweizer Sammlungen die Rede: Schädel, Skelette oder Gewebeproben, die in der Kolonialzeit oder in anderen Unrechtkontexten ins Land gelangten. In Schweizer Museen oder Universitäten gebe es vermutlich mehrere tausend menschliche Überreste, so Sommaruga. Die Kommission sieht eine systematische Bestandsaufnahme dieser vor, damit ihre Herkunft geklärt werden kann. Wie diese Inventur realisiert werden könnte, will man nun prüfen.
"Das muss mit Priorität angeschaut werden", sagte Sommaruga. Bei einem solch ethisch sensiblen Thema sei es wichtig, bei jedem einzelnen Fall mit den betroffenen Nachfahren oder Herkunftsgemeinschaften zu schauen, wie mit den Überresten umgegangen werden soll.
Auf die Frage eines Journalisten, wieso menschliche Überreste in die Schweiz gebracht wurden, sagte Sommaruga, es handle sich beispielsweise um solche, die etwa im 19., teils bis ins 20. Jahrhundert ausgegraben, geraubt und in die Schweiz gebracht worden sind, zum Beispiel um "Rassenforschung" zu betreiben.
Ein zweites Vorhaben der Kommission ist es, in den Dialog mit Museen, die nicht zum Bund gehören, sowie mit anderen Akteuren, zu treten. Dabei gehe es vor allem darum, zu ergründen, welche Sorgfaltspflichten und Standards den Umgang der Einrichtungen mit historisch belastetem Kulturerbe bestimmen und wie sie diese anwenden. Unter anderem soll der Austausch aufdecken, wo Handlungsbedarf besteht.
An der Konferenz betonte Sommaruga die Besonderheit der Kommission: In anderen europäischen Staaten würde es vergleichbare Gremien geben, die sich mit Kulturgütern aus der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen. Diese Kommission gehe einen Schritt weiter und nehme den kolonialen Kontext dazu. Dass ein Gremium beides anschaut, sei in Europa einzigartig. Deshalb könne die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe "auch auf internationaler Ebene Wichtiges Beitragen".

Redaktion