Die Strafverfahren in Belgien und Zürich lösen in der jüdischen Gemeinschaft eine neue Debatte zum Thema der Beschneidung aus.
In Belgien und in Zürich laufen Strafverfahren gegen Beschneider. In der jüdischen Gemeinschaft entsteht dabei eine Debatte über ein Thema, das lange als Tabu galt: Inwiefern ist die Brit Mila mit der körperlichen Integrität und Selbstbestimmung des Kindes vereinbar? Ist die religiös motivierte Beschneidung überhaupt noch zeitgemäss? Während sich etablierte jüdische Organisationen an der Brit Mila festhalten, bieten andere, wie der in den letzten Jahren gegründete Verein prepuce.ch, eine kritische Sichtweise.
«Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden. Am Fleisch eurer Vorhaut müsst ihr euch beschneiden lassen (…). Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden», heisst es in der Thora (Genesis 17,10). Die Beschneidung ist somit ein historischer Bestandteil der jüdischen Identität, wie Noam Hertig, Rabbiner der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich (ICZ), erklärt: «Aus jüdischer Sicht ist die Brit Mila keineswegs eine beliebige Option unter vielen, sondern das zentrale Zeichen des Bundes zwischen dem ewigen und dem jüdischen Volk – ein Bund, der auf Abraham zurückgeht und seit Jahrtausenden den Kern jüdischer Identität bildet.»
Ein strafrechtlich relevantes Gebot
Gleichzeitig stellt die Beschneidung einen Eingriff in die körperliche Integrität des Kindes dar, der ohne seine Einwilligung erfolgt. In einigen Fällen kam es zuletzt zu strafrechtlichen Folgen: Aufgrund einer Anzeige des US-amerikanischen Rabbiners Moshe Aryeh Friedman wurde letztes Jahr in Belgien ein Strafverfahren gegen zwei Mohalim eingeleitet. Konkret sollen sie bei der Durchführung der Beschneidung eine sogenannte «metzitza bepe», das orale Absaugen des Blutes vom Genitalbereich des kürzlich beschnittenen Kindes, vorgenommen haben. Die beiden Mohalim wurden wegen Körperverletzung und unerlaubter Ausübung der medizinischen Kunst angeklagt.
Friedman geht gegen diese Praxis auch in der Schweiz vor. Im Frühjahr hat er einen Mohel aus der orthodoxen Zürcher Gemeinde Agudas Achim angezeigt, der dies ebenfalls an Kindern vorgenommen haben soll. Im Mai hat die Zürcher Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Auf Anfrage von tachles teilt die Zürcher Staatsanwaltschaft mit, dass sich die Anzeige in Prüfung befinde. Noch nicht bekannt ist, von welchen Delikten die Staatsanwaltschaft ausgeht und ob es zu einer Anklage kommt. Zudem wurde ein US-amerikanischer Beschneider im März am Flughafen Zürich festgenommen, nachdem ein von ihm beschnittenes christliches Baby aufgrund eingetretener Komplikationen ins Spital eingeliefert werden musste. Auch dort ermittelt die Zürcher Staatsanwaltschaft. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Wer darf das Kind vertreten?
Die Knabenbeschneidung wird in Europa unterschiedlich geregelt. Einige europäische Länder lassen die Beschneidung explizit zu. Das ist vor allem in Deutschland der Fall, wo der Gesetzgeber eine besondere Norm erlassen hat, die die Beschneidung grundsätzlich erlaubt. Auslöser für diese Gesetzgebung war ein Entscheid des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2012. In diesem wurde festgehalten, dass ein Arzt, der an einem muslimischen Knaben eine Zirkumzision vornahm, rechtswidrig gehandelt hat. Begründet hat das Gericht den Entscheid dadurch, dass das im deutschen Grundgesetz festgehaltene Recht auf körperliche Integrität die Religionsfreiheit überwiegt. Ähnliche Spezialgesetze sehen auch Schweden und Norwegen vor. Während kein europäisches Land die Beschneidung verbietet, darf sie in anderen Ländern ausschliesslich von einer medizinischen Fachperson vorgenommen werden oder muss von ihr betreut werden. Das ist die Lage beispielsweise in den Niederlanden und Belgien, worauf sich die belgische Anklage stützt.
In der Schweiz gibt es kein Gesetz, das die Knabenbeschneidung im Besonderen regelt. Anwendbar sind damit die allgemeinen Normen des Zivil- und Strafrechts. Die Praxis lässt allerdings die Beschneidungen grundsätzlich zu und argumentiert, dass die Entscheidung über die Beschneidung innerhalb der elterlichen Vertretungsbefugnis liegt. Bijan Fateh-Moghadam, Professor für Grundlagen des Rechts und Life-Sciences-Recht an der Universität Basel, verteidigt die elterliche Vertretungsbefugnis bei der Beschneidung: «Die Frage der Strafbarkeit der Knabenbeschneidung ist in der rechtswissenschaftlichen Lehre umstritten. In Deutschland hat der Gesetzgeber reagiert und klargestellt, dass Eltern in eine fachgerecht durchgeführte Beschneidung einwilligen können. Das entspricht auch der Rechtslage in der Schweiz», ordnet Fateh-Moghadam ein. «Ausgangspunkt ist, dass die Durchführung der Beschneidung zwar eine tatbestandsmässige Körperverletzung darstellt. Sie kann jedoch durch die stellvertretende Einwilligung der Eltern gerechtfertigt sein.»
Entscheidend sei deshalb die Frage, wo die Grenzen des elterlichen Vertretungsrechts konkret liegen. «Das Sorge- und Vertretungsrecht der Eltern ist dann begrenzt, wenn das Kindeswohl verletzt wird», so Fateh-Moghadam: «Beim Kindeswohl geht es um einen negativen Massstab – also um die Frage, wann die Entscheidung der Eltern nicht mehr vertretbar ist. Die Grenzlinie ist dabei nicht zwangsläufig bei dem, was medizinisch indiziert ist und was nicht. Die Eltern haben vielmehr einen Ermessensspielraum. Das geringe Komplikationsrisiko und die präventivmedizinischen Vorteile sprechen dafür, dass dieser hier nicht überschritten ist.» Hinzu komme, dass die Knabenbeschneidung keinen diskriminierenden, bestrafenden oder demütigenden Charakter habe. Daher können laut Fateh-Moghadam die Eltern in der Regel im Namen ihres Kindes in die Beschneidung einwilligen.
Laut Fateh-Moghadam garantiert diese strafrechtlich begründete Auffassung im Ergebnis die kulturelle Vielfalt der Schweiz, welche in der Bundesverfassung als Staatszweck verankert ist: «Eltern können sich für oder gegen die Knabenbeschneidung entscheiden, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden.»
Hinterfragung eines Tabuthemas
Gegen die uralte Praxis der Beschneidung im Kindesalter setzt sich der Verein prepuce.ch ein. Dieser wurde von den Zwillingsbrüdern Ephraim und Manasseh Seidenberg mitgegründet, die heute Co-Präsidenten des Vereins sind. Ephraim arbeitet als wissenschaftlicher Assistent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und Manasseh ist Assistenzarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Für sie geht es aber vor allem darum, dass sie beide selbst Betroffene der Beschneidung sind.
Ephraim Seidenberg macht deutlich, dass es für seinen Verein um die Selbstbestimmung des Kindes geht: «Primär ist das Problem, dass das Kind diesem Eingriff in seinen Körper nicht zustimmt und dadurch Gewalt erlebt. Mit dieser Verletzung entsteht dann ein Schaden, der nicht rückgängig gemacht werden kann. Zudem können zusätzliche Komplikationen wie Entzündungen und Blutungen auftreten, die bis zum Tod führen können. Es handelt sich somit um einen ernsthaften und gravierenden Eingriff in die körperliche Integrität des Kindes. Für viele ist die Brit Mila sehr abstrakt: Es ist für sie einfach eine Mizwa aus der Thora. Es geht aber um einen Menschen, der eine Verletzung erfährt.»
Bei der Brit Mila kommt laut Seidenberg noch dazu, dass der Eingriff bereits kurz nach der Geburt stattfindet: «Da die Brit Mila schon eine Woche nach der Geburt erfolgt, kommen die Eltern meistens nicht dazu, sich ernsthaft mit dieser Entscheidung auseinanderzusetzen. Im jüdischen Kontext besteht also kaum Gelegenheit dafür, sich zu fragen: ‹Moment, was ist die Vorhaut? Was wird weggeschnitten? Was erlebt das Kind?› Diese Fragen werden meist gar nicht gestellt und wenn doch, gibt es keinen geeigneten Raum, um dieses Gespräch sachlich zu führen und auf die damit verbundenen Emotionen einfühlsam einzugehen.»
Nach Seidenberg geht es bei der Brit Mila auch um patriarchale Machtstrukturen und das Männlichkeitsbild: «Durch die Brit Mila soll definiert werden, was es bedeutet, ein jüdischer Mann zu sein, ähnlich wie zum Beispiel im Islam oder den christlichen Strömungen, die das rituelle Abschneiden der Penisvorhaut praktizieren. Zum einen wird ein Geschlecht zelebriert und damit gegenüber dem anderen bevorzugt behandelt. Zugleich wird vom zukünftigen Mann erwartet, ‹stark› zu sein, den Schmerz auszuhalten und diese Gewalt nötigenfalls auch selbst wieder auszuüben. Zum anderen geht es auch um die Sexualität. Selbst wenn es möglich bleibt, sexuell aktiv zu sein, übergehen wir die Frage: Was empfinde ich dabei? Was spüre ich? Traditionell passen Empfindsamkeit und Feinfühligkeit gerade nicht ins männliche Bild.» Für diejenigen, die in den Gemeinden Verantwortung tragen, gebe es laut Seidenberg kein Interesse daran, dass Mitglieder sich mit dem Thema kritisch auseinandersetzen. Wenn diese kritische Auseinandersetzung erfolge, würden sie ihre Deutungshoheit riskieren.
Das Individuum gegenüber dem Kollektiv
Für ICZ-Rabbiner Noam Hertig greift es zu kurz, die Debatte lediglich auf das Individuum zu beschränken. Entscheidend im Judentum sei laut Hertig nicht nur die individuelle Selbstbestimmung, sondern auch die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft: «Der tiefere Konflikt liegt jedoch in unterschiedlichen Menschenbildern: Die Debatte wird heute stark von einer Sichtweise geprägt, die individuelle Selbstbestimmung als den entscheidenden Massstab für moralische Fragen betrachtet. Das Judentum hingegen versteht den Menschen nicht isoliert als autonomes Individuum, sondern immer auch als Teil einer Familie, einer Gemeinschaft und einer Kette von Generationen. Zum Menschsein gehört daher nicht nur die spätere Entscheidungsfreiheit, sondern auch die Zugehörigkeit, in die ein Mensch hineingeboren wird und die Eltern ihren Kindern vermitteln.» Daher plädiert er für eine Betrachtungsweise, die auch kollektive Aspekte berücksichtigt: «Selbstverständlich sind die körperliche Unversehrtheit und die Gesundheit des Kindes im Judentum von grosser Bedeutung. Daher verlangt die jüdische Tradition ausdrücklich, dass eine Brit Mila fachgerecht, nach hohen medizinischen Standards und mit grösster Sorgfalt durchgeführt wird. Ist ein Kind gesundheitlich nicht dazu bereit, wird die Beschneidung verschoben. Zugleich versteht das Judentum das Kindeswohl nicht eindimensional, sondern ganzheitlich – in seiner körperlichen, religiösen, kulturellen und sozialen Dimension. Eine faire Betrachtung sollte diesen verschiedenen Aspekten des Kindeswohls gerecht werden.»
Ein übersehenes Organ
Die oft zitierte Auffassung, dass die Beschneidung gesundheitlich vorteilhaft ist, treffe so nicht zu, erklärt Refoel Guggenheim, Oberarzt der Kinderklinik am Stadtspital Zürich Triemli: Zwar gibt es spezifische Krankheiten, die nur bei vorhandener Vorhaut entstehen können, wie etwa die Phimose, eine störende Vorhautverengung, oder Balanitis, eine Vorhautentzündung, und die mit diesen verbundenen Krankheitsbilder. Das rechtfertige aber keine Beschneidung aus medizinischen Gründen. «Die Zirkumzision ist eine Therapie für eine Störung, wenn eine Störung vorliegt. Aber allein das Risiko einer Störung rechtfertigt medizinisch diesen Eingriff nicht. Die Vorhaut ist ein Organ, das höchst sensibel ist und in diesem Sinne eine medizinische Funktion hat.» Als Arzt unterscheidet Guggenheim daher zwischen medizinisch indizierter Zirkumzision und religiös geforderter Brit Mila. Während er erstere nur bei eindeutiger Indikation empfiehlt, ist für ihn letztere ein Thema der Tradition.
Manasseh Seidenberg betont zudem die sexuellen Funktionen der Vorhaut: «Die Vorhaut hat spezielle Funktionen: Sie bedeckt die Eichel, hält sie feucht und sorgt für Gleitfähigkeit. Damit sie vorne bleibt, enthält sie auch Muskelgewebe. Gleichzeitig kann die Vorhaut zurückgerollt werden, z. B. bei Penetration und Masturbation. Das Hin- und Herrollen aktiviert auch die zahlreichen Nervenendigungen, die sich in der Vorhaut befinden. Das bedeutet einen fundamentalen Unterschied im Empfinden.»
Gerade aufgrund der besonderen sexuellen Funktionen haben sich im Laufe der Zeit negative Haltungen gegenüber der Vorhaut entwickelt: Maimonides, der auch ein Mediziner war, erkannte schon im Mittelalter die Wichtigkeit der Vorhaut für das sexuelle Empfinden. Den eigentlichen Grund für die Brit Mila sah er gerade in der Verminderung sexueller Lust zur moralischen Vervollkommnung. Ziel war die Schwächung des Geschlechtsorgans unter Erhalt der Zeugungsfähigkeit. Ähnliche Auffassungen gab und gibt es auch im Christentum. Insbesondere ab dem 18. Jahrhundert wurde die Zirkumzision in Europa und den USA als Massnahme zur Erschwerung der Masturbation propagiert, die als sündhaft galt und für zahlreiche Krankheiten verantwortlich gemacht wurde. Manasseh Seidenberg betont: «Die Praxis im christlichen Kontext hat massgeblich zur Medikalisierung dieses Eingriffs beigetragen, wirkt sich bis heute aus und wurde nie kritisch aufgearbeitet.» Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie ist es in diesem Fachbereich der am häufigsten unnötig durchgeführte Eingriff.
Vorwand für Antisemitismus?
Das belgische Ermittlungsverfahren wurde von vielen Jüdinnen und Juden in Europa als Angriff auf eine wichtige Grundlage jüdischen Lebens wahrgenommen. Empört reagierte daraufhin Rabbiner Menachem Margolin, Vorsitzender der European Jewish Association: «Wir können und werden nicht tatenlos zusehen, wie unser Glaube auf die Probe gestellt wird. Die Beschneidung ist ein heiliges Gebot, das vom jüdischen Volk seit Jahrtausenden sicher praktiziert wird. Versuche, diesen Ritus unter Strafe zu stellen, bedrohen nicht nur das jüdische Leben – sie stehen im Widerspruch zu den Grundwerten Europas, nämlich der Religionsfreiheit und der Menschenwürde.» Der Vorfall hat auch für einen diplomatischen Eklat gesorgt, indem der amerikanische Botschafter in Belgien, Bill White, sowie der israelische Aussenminister Gideon Saar die Anklage verurteilt und den belgischen Behörden Antisemitismus vorgeworfen haben, wie tachles bereits berichtet hat.
Die Brüder Seidenberg bedauern diese Haltung: «Wir waren schon einmal an einem Punkt, an dem grosse Teile der jüdischen Gemeinschaft die Praxis abschaffen wollten, insbesondere in Deutschland vor den Nazis. Diese Bewegung wurde gerade vom Antisemitismus zerstört. Es geht hier also auch um die Stärkung der jüdischen Selbstbestimmung. Jüdische Organisationen versuchen es allerdings mit aller Kraft zu verhindern, dass darüber überhaupt gesprochen wird.»
Obwohl fast alle jüdischen Männer von der Beschneidung betroffen sind, hinterfragen nur wenige diese Praxis. Ob die neuesten Entwicklungen zu einer kulturellen Wende in der jüdischen Gemeinschaft führen werden, bleibt offen. Ebenso offen ist die Frage, ob jüdische Gemeinden überhaupt in der Lage sind, diesen wichtigen Diskussionen über körperliche Selbstbestimmung und das Männlichkeitsbild im Judentum Raum zu geben.